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Rechtsfragen

Abfindungen können gute Alternativen sein

Wenn es um die juristische Durchsetzung ihrer Interessen geht, wünschen sich Arbeitnehmer einen guten Anwalt. Gegenüber dem Chef sind sie ohnehin in einer schwächeren Position. Denn sie können sich nicht so einfach wehren, wenn sie Maßnahmen ihres Arbeitgebers für nicht gerechtfertigt halten. Immerhin sind sie auf das Einkommen aus ihrem Job angewiesen. Gibt es keine andere Möglichkeit, als den Rechtsweg zu wählen, sollten Mitarbeiter auf http://www.anwaltarbeitsrecht.com im Arbeitsrecht setzen.

Alternativen aufzeigen

Das Portal für Arbeitsrecht, http://www.anwaltarbeitsrecht.com/thema/top-kanzlei-arbeitsrecht sieht darin die beste Chance, bei juristischen Auseinandersetzungen erfolgreich zu sein. Erfahrene Rechtsbeistände können einschätzen, ob es zum Beispiel bei der Kündigung durch den Arbeitgeber sinnvoll ist, sich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Weiterhin in der Firma beschäftigt zu sein, gegen die ein Mitarbeiter vor Gericht vorgeht, ist oft nicht möglich. Im Gegenzug braucht der Arbeitnehmer eventuell finanzielle Mittel für die Zeit der Suche nach einem neuen Job. Eine gute Alternative könnte eine Abfindung sein.

Anspruch auf Abfindung nicht zwangsläufig

Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung besteht zwar nicht. In einer außergerichtlichen Einigung können sich Chef und Mitarbeiter jedoch auf einen solchen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes einigen. Wie hoch die zu zahlende Summe ist, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander aushandeln. Ein entscheidender Faktor dabei ist, wie lange der Mitarbeiter im Unternehmen war. Bis zu einem Bruttomonatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr können Abfindungen betragen. In einigen Fällen legt auch das Gericht die Höhe der Abfindung fest. Meist ist das der Fall, wenn die Kündigung, etwa wegen Formfehlern, nicht zulässig war.

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